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Bei Eintritt vom 01.01. bis zum 31.07. ist der volle Jahresbeitrag, bei Eintritt vom 01.08. bis zum 31.12. der halbe Jahresbeitrag zu entrichten.
Hartz 4 Empfänger und soziale Härtefälle können auf Antrag für jeweils ein Jahr vom Beitrag befreit werden.
Über erleichterte Zahlungsmodalitäten kann auf Anfrage entschieden werden.
Darüber hinaus verlangen einige Abteilungen einen aufwandsgebundenen Abteilungsbeitrag.
Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag.
Kündigungen können nur schriftlich mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Jahresende erfolgen.
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