Ich erkläre mich damit einverstanden, dass vorstehende Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen für vereinsinterne Zwecke verarbeitet werden. Im Rahmen des vorgeschriebenen Mitgliedermeldeverfahrens werden personenbezogene Daten an den Bayerischen Landessportverband e.V. übermittelt.
Ohne dieses Einverständnis kann eine Mitgliedschaft nicht begründet werden. Die Regelungen zum Datenschutz in der Vereinssatzung habe ich zur Kenntnis genommen.
Ich bin damit einverstanden, dass Bilder und Textbeiträge über mich/ meine Kinder auf der Internetseite unseres Vereins (www.tsv-mindelheim.de) veröffentlicht werden können. Bilder und Texte verfolgen ausschließlich den Zweck, den Verein und insbesondere unsere Sportler mit ihren Aktivitäten in der Öffentlichkeit darzustellen. Die Darstellung wird unter der Verantwortung des Webmasters der Seite erstellt und laufend überarbeitet. Nach dem Kunsturhebergesetz hat jeder Mensch ein Recht am eigenen Bild. Daher dürfen grundsätzlich keine Bilder ohne sein ausdrückliches Einverständnis verbreitet werden. Gleiches gilt für Textdarstellungen, sofern sie auf einzelne Personen Bezug nehmen. Das Einverständnis kann jederzeit beim 1.Vorsitzenden schriftlich widerrufen werden.
Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag. Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende des Kalenderjahres möglich und muss bis zum 30.11. schriftlich erklärt werden.
Ausführungen zur Höhe der Mitgliedsbeiträge und evtl. Ermäßigungen finden Sie oben auf der Seite.
SEPA-Basis-Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen
Turn- und Sportverein Mindelheim 1861 e.V., Mühlweg 9, 87719 Mindelheim – Gläubiger-Identifikationsnummer: DE49ZZZ00000123926
Die Mandatsreferenz entspricht Ihrer Mitgliedsnummer und wird Ihnen im Begrüßungsschreiben mitgeteilt.
Ich ermächtige den Turn- und Sportverein Mindelheim 1861 e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Turn- und Sportverein Mindelheim 1861 e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.